Ein Vertragsspieler, der einen Vereinswechsel vornimmt und bei seinem neuen Verein Amateur wird, muss sich bei seinem bisherigen Verein abmelden. Ohne Nachweis über die erfolgte Abmeldung ist keine Spielberechtigung für Pflichtspiele als Amateur möglich bzw. erst mit Ablauf von 6 Monaten nach Vertragsende.
Ein Vertragsspieler, dessen Vertrag am 30.06. ausläuft, muss sich also spätestens bis zum 30.06. abmelden, um eine Spielberechtigung als Amateur in der Wechselperiode I erhalten zu können. Meldet er sich erst am 01.07. oder später ab, kann eine Spielberechtigung erst zum 01.01. des folgenden Jahres erteilt werden.
Auch bei einer vorzeitigen Vertragsbeendigung mit anschließender Statusveränderung beim Vereinswechsel ist eine Abmeldung erforderlich.
Neu ist die Abmeldeverpflichtung des Amateurs, der Vertragsspieler wird.