Bei einem Vertragsspieler, dessen Vertrag beim abgebenden Verein beendet ist und der bei seinem neuen Verein ebenfalls Vertragsspieler wird, ist eine Abmeldung nicht erforderlich.
Ein Verein, der einen Vertragsspieler eines anderen Vereins verpflichten will, muss vor Aufnahme von Verhandlungen mit dem Spieler dessen Verein schriftlich von seiner Absicht in Kenntnis setzen. Ein Vertragsspieler darf einen Vertrag mit einem anderen Verein nur abschließen, wenn sein Vertrag mit dem bisherigen Verein abgelaufen ist oder in den folgenden sechs Monaten ablaufen wird. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung wird als unsportliches Verhalten geahndet. Zudem werden Verträge, die unter Nichtbeachtung dieser Bestimmungen abgeschlossen wurden, bei der Erteilung der Spielberechtigung nicht berücksichtigt.