Fristbeachtung bei Beschwerden gegen Entscheidungen der Passabteilung
Beschwerden gegen Entscheidungen der Passabteilung sind an Fristen gebunden. Der Antrag- stellende Verein kann nur noch innerhalb von 14 Tagen nach Ausstelldatum (in Klammern rechts oben auf dem Spielerpass) Beschwerde z. B. gegen eine erteilte Spielberechtigung einlegen. Ein anderer Verein muss seine Beschwerde innerhalb von 14 Tagen nach Kenntnis der Beschwerdegründe oder spätestens 3 Monate nach Ausstellungsdatum einlegen.
Wichtig: Die Beschwerden sind in jedem Fall per Einschreiben und mit Begründung bei der Passabteilung einzureichen.