Verträge mit Vertragsspielern müssen eine Laufzeit bis zum Ende eines Spieljahres (30.06.) haben. Bei einem Vereinswechsel in der Wechselperiode II ist also auch ein „Halbjahresvertrag" (in diesem Spieljahr dann Laufzeitende 30.06.2006) möglich.
Verträge mit Spielern über 18 Jahren dürfen eine maximale Laufzeit von fünf Jahren haben, bei Spielern unter 18 Jahren höchstens drei Jahre.