Vereine, die sich mit anderen Vereinen zusammenschließen, können sich bei der Beantragung einer neuen Spielberechtigung mit dem neuen Vereinsnamen die Arbeit erleichtern. Sobald der zuständige Landesverband den Zusammenschluss genehmigt hat, können bei der Passabteilung die alphabetisch sortierten Spielerpässe und eine alphabetisch sortierte Spielerliste mit den Passnummern (mit Vereinsunterschrift des neuen Vereins), beides getrennt nach Junioren und Senioren und nach den beteiligten alten Vereinen, eingereicht werden. Die Ausstellung eines Spielerantrages für jeden einzelnen Spieler entfällt, sofern diese Vorgaben beachtet werden.
Entsprechen die eingereichten Unterlagen nicht diesen Vorgaben, werden sie unbearbeitet an den Verein zurückgeschickt.