Vereine können zur Entlastung ihrer Kartei Pässe von Spielern, die ihre aktive Tätigkeit beendet haben, zur Vernichtung an die Passabteilung zurückgeben. Diese Pässe müssen zur Vermeidung von Irrtümern eindeutig gekennzeichnet werden, z. B. mit dem Vermerk "zur Vernichtung". Die Spielberechtigung ist dann 6 Monate nach Eingang des Passes bei der Passabteilung erloschen.