Aushändigung von Spielerpässen nach erfolgter Abmeldung des Spielers
Ist der Spielerpass oder die Erklärung über den Verbleib des Spielerpasses durch den abgebenden Verein nicht vorhanden, kann der neue Verein erst nach Ablauf von 14 Tagen seit der Abmeldung lt. Abmeldenachweis den Spielerantrag bei der Passabteilung einreichen. Der aufnehmende Verein und der Spieler müssen verbindlich schriftlich erklären, den alten Spielerpass oder die Erklärung über den Verbleib des Spielerpasses nicht fristgerecht erhalten zu haben.
Das Kreuz auf den alten Spieleranträgen im Feld "Spielerpass binnen 14 Tagen ausgehändigt: NEIN" ersetzt nicht diese Bestätigungen. Der neue Verein und der Spieler müssen die o. g. schriftliche Bestätigung abgeben.
Spielerpässe bzw. die Erklärung über den Verbleib eines Spielerpasses können in Ausnahmefällen zur Aufbewahrung der Passabteilung innerhalb der Frist von vierzehn Tagen ab dem Tag der Abmeldung per Einschreiben zugesandt oder bei der Passabteilung gegen Empfangsbestätigung eingereicht werden.
Wichtig: wird ein Spielerpass nur mit einfachem Brief (also nicht per Einschreiben) bei der Passabteilung eingereicht, gilt der Spieler in jedem Fall als freigegeben.