Die Abmeldung muss eigenhändig unterschrieben sein und per Einschreiben mittels Postkarte erfolgen. Meldet der Spieler sich per Einschreibebrief ab und der Verein ist mit der Form nicht einverstanden, so muss er der Abmeldung per Einschreiben innerhalb von 14 Tagen widersprechen.
Meldet der Spieler sich per Einschreibepostkarte ab und gibt darauf keinen Absender an, muss der Verein, sofern er der Abmeldung wegen Verstoß gegen die Formvorschrift widersprechen will, den Widerspruch an die zuletzt bekannte Adresse des Spielers schicken. Der Verein sollte den alten ausgefüllten Spielerpass aus Gründen der Sicherheit an die Passabteilung schicken.
Die Spielberechtigung eines Amateurspielers für seinen alten Verein erlischt mit dem Datum der Abmeldung. Ein Spieler, der sich am 1.06. zum 30.06. abmeldet, ist bereits ab dem 1.06. nicht mehr spielberechtigt! Sollte er nach dem 1.06. dennoch eingesetzt werden, so spielt er ohne gültige Spielberechtigung! Diese Vorgänge werden dem zuständigen Landesverband zur Kenntnis gegeben.
Nach Erhalt des Einschreibebeleges oder des vollständig ausgefüllten Spielerpasses sollten Sie sofort prüfen, ob das Datum deutlich lesbar ist. Bei Differenzen zwischen dem Datum eines vorgelegten Einschreibebeleges und dem Abmeldedatum lt. Spielerpass gilt das Datum des Einschreibebeleges.
Ein fehlender Einschreibebeleg wird durch die Eintragung des Abmeldedatums durch den abgebenden Verein im Spielerpass ersetzt.