Bei Unterlagen, die durch die Post zugestellt werden, gilt als Eingangstag der letzte Werktag vor der Zustellung. Werden Unterlagen in den WFLV-Briefkasten eingeworfen, gilt der Tag des Einwurfs, wobei der Eingangsvermerk maßgebend ist. Bei Einwurf an Sonn- und Feiertagen gilt als Eingangstag der darauf folgende Werktag.
Wird z. B. eine nachträgliche Zustimmungserklärung oder der Nachweis über die nachträglich gezahlte Ausbildungs- und Förderungsentschädigung an einem Sonn- oder Feiertag per Fax zur Passabteilung geschickt, so gilt in diesen Fällen als Eingangstag der darauf folgende Werktag.