Überprüfen Sie Ihre Unterlagen vor Einsendung an die Passabteilung unbedingt auf Vollständigkeit. Bedenken Sie bitte, dass jede Verzögerung durch Einsendung von unvollständigen Unterlagen, die unbearbeitet an Sie zurückgeschickt werden, zu Ihren Lasten geht! Liegt in diesen Fällen kein ausreichend frankierter Rückumschlag bei, geht das Porto zu Lasten des Vereins.
Der Passabteilung müssen für Amateurspieler folgende Unterlagen im Original vorgelegt werden (die Übersendung per Telefax ist nicht gültig):
Der vollständig ausgefüllte, gut lesbare Spielberechtigungsantrag
Bei Vereinswechseln zusätzlich der vollständig ausgefüllte alte Spielerpass, incl. Stempel und Unterschrift des abgebenden Verein bzw. die Erklärung von Spieler und neuem Verein, dass der alte Spielerpass vom abgebenden Verein nicht fristgerecht ausgehändigt wurde und
Der Nachweis der erfolgten Abmeldung (Einschreibebeleg bzw. Eintragung im Spielerpass). Fehlen diese, kann das Ausstelldatum eines evtl. beigefügten Schreibens des abgebenden Vereines nicht als Abmeldedatum anerkannt werden. In diesem Fall beginnen die Wartefristen ab Antragseingang.
Bitte kennzeichnen Sie Briefumschläge, die für die Passabteilung bestimmt sind, deutlich mit dem Vermerk "Passabteilung". Sie können Anträge auf Erstausstellung/Vereinswechsel und Anträge für Vertragsspieler in einem Umschlag an die Passabteilung schicken. Bitte legen Sie Ihren Unterlagen einen ausreichend frankierten Rückumschlag für die Rücksendung bei. Befinden sich nur Erstausstellungen in dem Umschlag, kennzeichnen Sie diesen zur zügigen Bearbeitung bitte deutlich mit einem "E".
Alle anderen Schriftstücke zur Vervollständigung der Unterlagen, darunter auch nachträgliche Freigabeerklärungen, können per Telefax eingereicht werden. Bitte achten Sie zur Vermeidung von Unstimmigkeiten darauf, dass Ihr Faxgerät richtig eingestellt ist (Uhrzeit, Datum, Absender). Es passiert leider immer wieder, dass uns Unterlagen zugefaxt werden, die wegen der fehlenden Absenderangabe und einer schlecht lesbaren Handschrift nicht zugeordnet werden können.
Unterlagen, die der Passabteilung per E-Mail zugesandt werden, haben keine Gültigkeit und werden unbearbeitet zur Seite gelegt.
Bitte geben Sie in Ihren Anträgen auf Erteilung einer Spielberechtigung unbedingt Ihre richtige LSB-Nr. an und kontrollieren Sie bitte sofort nach Erhalt der neuen Spielerpässe, ob die eingetragenen Daten richtig sind.
Bei jedem Schriftverkehr mit der Passabteilung sollte die Telefonnummer eines Vereinsvertreters angegeben werden, den wir ggf. innerhalb der Geschäftszeiten erreichen können.