Erstmalig wurden auch Ausbildungsentschädigungen im Frauenbereich eingeführt, allerdings fallen hier die Erhöhungs- oder Reduzierungstatbestände der Regelungen im Männerbereich weg.
Auch im Frauenbereich wird in der Wechselperiode I durch den Nachweis der Zahlung des Entschädigungsbetrages die Zustimmung des abgebenden Vereins ersetzt.