Überregionaler Vereinswechsel von einem anderen Landesverband zum WFLV
a) Die Passabteilung kann die Spielberechtigung für einen Amateur, der einen überregionalen Vereinswechsel vorgenommen hat, erst dann erteilen, wenn der Mitgliedsverband des abgebenden Vereins schriftlich die Freigabe des Spielers mitgeteilt hat.
b) Liegt jedoch bereits der Spielerantrag, der alte Spielerpass und die Zustimmung des abgebenden Vereins zum Vereinswechsel vor, kann der Vorgang sofort bearbeitet und die Spielberechtigung nach den Bestimmungen der Spielordnungen des WFLV und DFB erteilt werden.
c) Wurde im alten Spielerpass die Nichtzustimmung zum Vereinswechsel eingetragen oder der Spielerantrag geht ohne weitere Unterlagen bei der Passabteilung ein, muss erst das Freigabeverfahren in Gang gesetzt werden.
d) Dem Spieler wird bis zum Abschluss des Freigabeverfahrens keine Spielberechtigung erteilt. Da der Spieler zur weiteren Bearbeitung in der EDV erfasst werden muss, wird zur Verdeutlichung, dass der Spieler noch nicht spielberechtigt ist, in den Feldern Pflichtspiele und Freundschaftsspiele das Datum 11.11.11 eingegeben. Es handelt sich um ein fiktives Spielberechtigungsdatum und berechtigt nicht zum Einsatz eines Spielers.
e) Der abgebende Landesverband informiert nach Eingang unseres Freigabeantrages den abgebenden Verein. Der abgebende Verein antwortet gegenüber seinem Landesverband, der dem WFLV die Zustimmung oder ggf. die Nichtzustimmung zum überregionalen Vereinswechsel des Spielers mitteilt.
f) Sollte der abgebende Verband nicht innerhalb von 30 Tagen nach dem Datum der Antragstellung durch den WFLV geantwortet haben, gilt der Spieler als freigegeben und ihm kann die Spielberechtigung unter Beachtung der allgemein bei einem Vereinswechsel geltenden Wartefristen erteilt werden.
g) Auch für den überregionalen Vereinswechsel gilt, dass ein fehlender Einschreibebeleg durch die Eintragung des Abmeldedatums im Spielerpass oder einer separaten Bestätigung ersetzt wird. Sofern Ihnen der alte Spielerpass ausgehändigt wird, sollten Sie sofort prüfen, ob der abgebende Verein die vollständigen Eintragungen auf der Spielerpassrückseite vorgenommen hat.
h) Eine Verkürzung bzw. Wegfall der Wartefrist wegen einem mit dem überregionalen Vereinswechsel verbundenen Wohnortwechsel ist im Seniorenbereich nicht möglich.
Sofern gegen einen Spieler noch ein Verfahren wegen sportwidrigen Verhaltens anhängig ist oder er ein solches zu erwarten hat, so unterliegt er noch dem Verbandsrecht des abgebenden Verbandes. Der abgebende Verband ist berechtigt, die Freigabeerklärung solange zu verweigern, bis das Verfahren durchgeführt und rechtskräftig abgeschlossen wurde.
i) Auf Anträgen von Spielern, die einen überregionalen Vereinswechsel vornehmen, fehlt häufig die genaue Bezeichnung des vorherigen Landesverbandes. Um hier unnötige Verzögerungen zu vermeiden, die zu Lasten des Vereins gehen, sollten Sie vor der Absendung des Spielerantrages an die Passabteilung unbedingt prüfen, ob der Name des Landesverbandes korrekt angegeben wurde. Hierbei ist darauf zu achten, dass der Landesverband nicht mit dem jeweiligen Bundesland übereinstimmen muss. Beispielsweise gibt es keinen Landesverband Baden-Württemberg, sondern dort nur die Landesverbände Baden, Südbaden und Württemberg.