Überregionaler Vereinswechsel vom WFLV zu einem anderen Landesverband
a) Nachdem ein anderer Landesverband die Freigabe für einen Spieler bei uns beantragt hat, schreiben wir unseren betreffenden Verein an. Innerhalb einer gesetzten Frist muss unser Verein der Passabteilung mitteilen, ob die Zustimmung zum Wechsel des Spielers erteilt oder verweigert wird.
b) Wird unser Schreiben innerhalb der gesetzten Frist nicht beantwortet, gehen wir von einer Zustimmung aus. Dem Spieler wird die verbandsseitige Freigabe unter Beachtung der allgemein bei einem Vereinswechsel geltenden Wartefristen erteilt.
c) Eine Antwort, die außerhalb der gesetzten Frist bei der Passabteilung eingeht, wird nicht mehr berücksichtigt.
d) Noch zu verbüßende Verbandsstrafen werden berücksichtigt und dem aufnehmenden Landesverband mitgeteilt.
e) Nach Abschluss des Freigabeverfahrens wird der Spieler in der EDV mit dem Namen des aufnehmenden Landesverbandes registriert, um deutlich zu machen, dass der Spieler die Spielberechtigung für den Verein eines anderen Landesverbandes besitzt.