Internationaler Vereinswechsel eines Junioren aus dem Ausland zum WFLV (§12 b) JSpO/WFLV)
Junior (altersunabhängig)
hat nicht gespielt
sofortige Spielberechtigung
Junior unter 12 Jahre
hat gespielt
sofortige Spielberechtigung ohne Freigabeantrag, da Transferalter von der FIFA auf 12 J. gesetzt wurde
Junior ab 12 Jahre
hat gespielt
internationales Freigabeverfahren in Gang setzen, 30 Tage ab dem Ausstelldatum der Anfrage beim anderen Nationalverband warten
Unerheblich ist, ob der Junior aus dem grenznahen Bereich zu uns wechselt und somit evtl. noch nicht einmal ein Wohnortwechsel vorliegt oder ob er aus weit entfernten Ländern zu uns wechselt.
Junioren, die einen internationalen Vereinswechsel vornehmen, werden im Hinblick auf das Geburtsdatum auch als Vereinswechsel behandelt, d. h. das Geburtsdatum ist in diesen Fällen nicht zu bestätigen.
Eine Verkürzung der Wartefrist gemäß § 14 JSpO/WFLV durch den zuständigen Verbandsjugendausschuss kann erst nach Eingang der verbandsseitigen Zustimmung durch den DFB erteilt werden. Wird vom abgebenden Verband die Nichtzustimmung erteilt, hat die verkürzte Wartefrist vom Verbandsjugendausschuss keine Gültigkeit mehr.
Ablauf des Freigabeverfahrens
Der internationale Vereinswechsel eines Junioren zu einem Verein des WFLV läuft vom Verfahren her ab wie der internationale Vereinswechsel eines Senioren:
a) Junioren, die aus dem Ausland kommen und dort bereits im Besitz einer Spielberechtigung waren, können erst nach Abschluss des Freigabeverfahrens eine Spielberechtigung erhalten. Zur Durchführung des Freigabeverfahrens ist es notwendig, die Antragsrückseite auszufüllen.
b) Nach Eingang der vollständigen Unterlagen bei der Passabteilung ist die Spielerfreigabe vom WFLV über den DFB beim bisherigen Nationalverband anzufordern. Eine Durchschrift des Freigabeantrages vom WFLV an den DFB erhält der aufnehmende Verein. Diese Durchschrift berechtigt den Verein nicht, den Spieler bereits einzusetzen.
c) Dem Spieler wird vorläufigkeineSpielberechtigung erteilt. Da die Spielerdaten zur weiteren Bearbeitung in der EDV erfasst werden müssen, wird zur Verdeutlichung, dass das Freigabeverfahren noch nicht abgeschlossen und der Spieler noch nicht spielberechtigt ist, in Pass-Online als Kurzinfo die Ziffer 27 und in den Feldern Pflichtspiele und Freundschaftsspiele das Datum 11.11.11 eingegeben. Dieses Datum ist auf unseren Internet-Seiten bei der Abfrage über Pass-online ersichtlich. Es handelt sich hierbei um ein fiktives Spielberechtigungsdatum und berechtigt nicht zum Einsatz eines Spielers.
d) Der DFB schreibt nach Eingang unseres Freigabeantrages den abgebenden Nationalverband an, der sich wiederum schriftlich mit dem jeweiligen abgebenden Verein in Verbindung setzt. Dieser Verein wird aufgefordert, innerhalb einer Frist zu antworten. Der abgebende Nationalverband teilt dem DFB die Zustimmung oder ggf. die Nichtzustimmung zum internationalen Vereinswechsel des Spielers mit. Diese Antwort wird vom DFB an den WFLV weitergeleitet.
e) Geht innerhalb einer Frist von 30 Tagen, gerechnet vom Tag der Antragstellung des DFB beim abgebenden Nationalverband, keine Antwort des abgebenden Nationalverbandes ein, kann der Spielerantrag von der Passabteilung bearbeitet werden. Das bedeutet allerdings nicht, dass der Spieler auch sofort spielberechtigt wird. Dem Spieler wird unter Beachtung der Bestimmungen der Jugendspielordnung des WFLV und des DFB eine vorläufige Spielberechtigung erteilt, die erst nach Ablauf eines Jahres endgültig wird, d. h. sie kann noch innerhalb eines Jahres auf Veranlassung des abgebenden Nationalverbandes zurückgezogen werden.
f) Liegt der Internationale Freigabeschein vor, wird dessen Ausstelldatum wie bisher als Abmeldedatum angesehen. Bestätigt der Nationalverband ein früheres Abmeldedatum, gilt dieses Datum als Abmeldedatum.
Nicht anerkannt werden Bestätigungen über Abmeldedaten, letztes Spiel, Freigaben usw., die vom abgebenden Verein selbst ausgestellt wurden. Diese Unterlagen können trotzdem mit beigelegt werden. Sie werden von uns über den DFB an den abgebenden Nationalverband weitergeleitet. Maßgeblich sind aber allein die Erklärungen des abgebenden Nationalverbands.
Erforderliche Zusatzangaben bei Erstausstellungen und internationalen Vereinswechseln
Für Junioren, die älter als 12 Jahre sind, sind neben den Angaben zur Staatsangehörigkeit, Geburtsort und letztem Wohnort im Ausland (Land angeben, wo dieser Ort liegt) zusätzlich erforderlich:
Argentinien
Zusatzformular (beim WFLV anzufordern) muss jedem Freigabeantrag ausgefüllt beigefügt werden
Bosnien-Herzegowina
1. Bei Spielern mit vorherigem Verein:
Abmeldung beim Verein (ispisnica) und eine Abmeldebestätigung vom zuständigen Cantonalverband müssen im Original beigebracht werden.
2. Bei Spielern ohne vorherigen Verein:
Kopie der Geburtsurkunde, wenn möglich‚ Kopie des Passes, muss beigefügt und der letzte Wohnort in Bosnien angegeben werden.
Brasilien
Ein Zusatzformular (beim WFLV anzufordern) muss jedem Freigabeantrag beigefügt sein.
Bei Spielern, die noch nicht volljährig sind (unter 21 Jahre) muss die Einverständniserklärung der Eltern oder des gesetzlichen Vormunds eingeholt werden.
Griechenland
Die Vornamen von Vater und Mutter müssen unbedingt angegeben werden.
Israel
Die Reisepassnummer des Spielers muss unbedingt angegeben werden.
Japan
Die Kopie des Personalausweises muss beigefügt werden.
Kroatien
Bei Spielern mit vorherigem Verein:
Abmeldung beim Verein (istupnica) und eine Abmeldebestätigung von dem zuständigen Regionalverband (brisovnica) im Original sowie der Spielerpass und ein vom Spieler selbst gestellter Antrag auf Freigabe müssen beigebracht werden.
Polen
Der letzte Wohnort mit Straße und Nr. in Polen, muss angegeben werden aber stets in polnisch.
Schweden
Die zehnstellige Personalnummer des Spielers (aus dem Reisepass) muss angegeben werden.
Spanien (und alle spanisch sprechenden Länder Südamerikas)
Beide Familiennamen sind unbedingt anzugeben.
Zusätzlich ist eine Fotokopie des Reisepasses oder des Personalausweises erforderlich.
Türkei
Die Vornamen von Vater und Mutter müssen unbedingt angegeben werden.
ehemalige UdSSR
Der Fußballverband muss angegeben werden.
Ungarn
Der Vorname der Mutter muss angegeben werden.
USA
Ein Zusatzformular (beim WFLV anzufordern) muss jedem Freigabeformular beigefügt sein.
Ukraine
Eine vom Spieler unterzeichnete Erklärung, in der bestätigt wird, dass der Spieler beabsichtigt, für einen Verein im Bereich des DFB zu spielen.
Eine Auflistung, an welchen Meisterschaftsspielen er teilgenommen hat und für welche Vereine und Mannschaften er in den letzten drei Jahren gespielt hat.
Ergebnis der Verhandlungen zwischen dem neuen Verein und dem alten Verein in schriftlicher Form
Eine Bestätigung, dass der Spieler alle Verpflichtungen gegenüber seinem alten Verein erfüllt hat.
Angabe des abgebenden Vereins mit vollem Namen, Stadt, Region und Distrikt.
Bei minderjährigen Spielern ist eine Einverständniserklärung der Eltern oder des gesetzlichen Vormunds erforderlich.
Kopie von jeder Seite des Reisepasses.
Wichtig
Sollte sich herausstellen, dass bei der Beantragung der Spielberechtigung unwahre Angaben gemacht wurden, wird sofort die Spielberechtigung zurückgezogen und die Angelegenheit an den jeweiligen Jugendfußballausschuss zur Einschaltung des zuständigen Rechtsorgans weitergeleitet. In jedem Verfahren drohen Punktabzug und Ordnungsgeld für den betroffenen Verein.
Da der Antrag stellende Verein für die Richtigkeit seiner Angaben haftet, empfehlen wir, einen Spieler erst nach Abschluss des Freigabeverfahrens einzusetzen.