Bei Junioren ist es im Gegensatz zu den Senioren noch möglich, fehlende Unterlagen unter Wahrung des Eingangsdatums innerhalb von 4 Wochen nachzureichen. Diese Regelung gilt nicht bei der Nachreichung einer nachträglichen Freigabe. Wird diese Frist vom Antragsteller nicht genutzt, so ist für die Erteilung der Spielberechtigung das Eingangsdatum der fehlenden Unterlagen bei der Passabteilung maßgebend.