Der Passabteilung ist der vollständige Vertrag als Vertragsspieler bzw. eine Kopie des Vertrages einzureichen. Eine Vertragsanzeige ist nicht ausreichend und wird unbearbeitet zurückgeschickt.
Erhöhung der Mindestvergütung bei Vertragsspielern
Auf dem DFB-Bundestag am 22. Oktober 2010 in Essen wurde beschlossen, ab dem 01.07.2011 die Mindestvergütung von Vertragsspielern von derzeit 150 € monatlich auf 250 € zu erhöhen. Diese Änderung, die zum 01.07.2011 in Kraft tritt, hat folgende Auswirkungen:
„Altverträge“ mit einer Mindestvergütung von 150 €, die vor dem 22.10.2010 abgeschlossen wurden und die eine Laufzeit über den 30.06.2011 hinaus haben, behalten ihre Wirksamkeit.
Beispiel: Der Vertrag hat eine Laufzeit vom 01.07.2010 bis 30.06.2012 und der Spieler erhält eine Vergütung von mindestens 150 €, so bleibt der bestehende Vertrag bis zum Vertragsende am 30.06.2012 gültig.
Bei einem neuen Vertrag, der ab dem 22.10.2010 abgeschlossen wird und dessen Laufzeit über den 30.06.2011 hinaus geht, muss ab dem 01.07.2011 die monatliche Mindestvergütung 250 € betragen.
Auch bei der Verlängerung von Verträgen, die am 30.06.2011 enden, muss der Anschlussvertrag die Mindestvergütung von 250 € enthalten.
Ausgenommen hiervon ist die Verlängerung eines bestehenden Vertrages durch Ausübung einer vor dem 22.10.2010 bestehenden Option. In diesem Fall behält der Vertrag auch bei einer Mindestvergütung von 150 € über den 30.06.2011 hinaus seine Wirksamkeit.
Bei Verträgen, die in der Wechselperiode II abgeschlossen werden und nur bis zum 30.06.2011 befristet sind, ist noch die Mindestvergütung von 150 € ausreichend.
Beispiel: Der Vertrag beginnt am 01.01.2011 und endet am 30.06.2011.
Die Passabteilung prüft die Verträge u.a. auf folgende Inhalte
Erhält der Spieler für die Dauer der Vertragslaufzeit ein Entgelt von mindestens 150 Euro?
Wurde die unverzügliche Anzeigepflicht erfüllt (s. Abschnitt „Verstoß gegen die unverzügliche Anzeigepflicht)?
Liegt dem Vertrag der Nachweis über die Zahlung der sozial- und steuerrechtlichen Abgaben bei?
Ist die Passage enthalten, dass der Spieler mit der Unterschrift versichert, keine anderweitige Verpflichtung als Vertragsspieler und/oder Lizenzspieler eingegangen zu sein?
Wurden gültige Vertragslaufzeiten eingetragen? Häufige Fehler sind z. B. falsche Vertragslaufzeiten: vom 1.07.2005 bis zum 30.06.2005.
Sind alle Unterschriften vorhanden? Verträge als Vertragsspieler müssen vom Verein und vom Spieler unterzeichnet werden.
Wurde der Vertrag als Vertragsspieler zum 30.06. abgeschlossen? Endet die Vertragslaufzeit zu einem anderen Zeitpunkt, ist der Vertrag ungültig und wird unbearbeitet an den Verein zurückgeschickt.
Änderungen, die im Vertrag vor Einreichung bei der Passabteilung vorgenommen werden, müssen aus Sicherheitsgründen durch Vereins- und Spielerunterschrift neu bestätigt werden. Fehlt diese erneute Bestätigung oder eine der erforderlichen Unterschriften, wird der Vertrag zur Bestätigung durch Verein und Spieler an den Verein zurückgeschickt.
Bitte prüfen Sie vor Einreichung Ihrer Unterlagen bei der Passabteilung, ob Ihr Vertrag diese Voraussetzungen erfüllt. Wird im Falle eines Vereinswechsels der Vertrag als Vertragsspieler zunächst ohne Spielerantrag bei der Passabteilung eingereicht, ist vom Vertrag schließenden Verein unbedingt zu beachten, dass der Spielerantrag rechtzeitig nachgereicht wird. Die Erteilung einer Spielberechtigung vor Antragseingang ist ausgeschlossen.
Wir empfehlen, nur den Vertragsvordruck des WFLV zu benutzen, weil er in Anlehnung an den DFB-Mustervertrag entworfen wurde. Die Vordrucke können in der Geschäftsstelle kostenlos angefordert (bitte ausreichend frankierten Rückumschlag beilegen) oder aus dem Download-Bereich der Internet-Seiten des WFLV herunter geladen werden.
Bedenken Sie bitte, dass die Verwendung unvollständiger Verträge zu Lasten Ihres Vereins geht, weil nach einem Vereinswechsel die Spielberechtigung für Pflicht- und Freundschaftsspiele erst ab Vorliegen der vollständigen Unterlagen erteilt wird.
Etwaige im Vertrag enthaltene Sondervereinbarungen, egal welcher Art, sind von der Passabteilung nicht zu beachten.
Mit Beginn des wirksam angezeigten Vertrages erlischt eine bis dahin geltende Spielerlaubnis für einen anderen Verein.
Eine rechtswirksame vorzeitige Vertragsbeendigung hat das sofortige Erlöschen der Spielerlaubnis zur Folge. Auch bei Zeitablauf des Vertrages erlischt die Spielberechtigung als Vertragsspieler, ohne Rücksicht auf den Zeitpunkt der Abmeldung.
Bei Eingang mehrerer Verträge für einen Spieler hat der zuerst beim WFLV gültig eingereichte Vertrag Vorrang. Bei Abschluss mehrerer Verträge für die gleiche Spielzeit ist der Spieler wegen unsportlichen Verhaltens zu bestrafen (gilt auch für jeden anderen Versuch, sich der durch den Vertrag eingegangenen Bindung zu entziehen).