Vertragsabschlüsse bzw. vorzeitige Vertragsbeendigungen (in der Regel durch einen Aufhebungsvertrag) müssen der Passabteilung unverzüglich angezeigt werden. Unverzüglich bedeutet hierbei, dass spätestens 14 Tage nach dem Ausstellungsdatum des Vertrages dieser bei der Passabteilung eingegangen sein muss.
Verstöße gegen Anzeige – und Nachweispflichten
Die einschlägigen Bestimmungen der SpO/DFB bzw. SpO/WFLV sehen vor, dass Verstöße gegen die gerade genannten Anzeige – und Nachweispflichten in jedem Einzelfall mit einem Ordnungsgeld nicht unter 250 € geahndet werden.