Mit A-Junioren bzw. B-Juniorinnen des jeweils älteren Jahrgangs können Verträge als Vertragsspieler geschlossen werden. Diese unterliegen den Bestimmungen der Vertragsspieler.
2. Förderverträge
Mit B-und A-Junioren im Leistungsbereich der Leistungszentren der Lizenzligen können Förderverträge abgeschlossen werden. Für diese gelten ebenfalls die Vorschriften über die Vertragsspieler.