Der Vertragsspieler, dessen Vertrag beim abgebenden Verein beendet ist und der als Vertragsspieler zu einem anderen Verein wechselt, erhält eine sofortige Spielberechtigung. Voraussetzung hierfür ist, dass neben dem Antrag auf Erteilung einer Spielberechtigung der Vertrag bis zum 31.08. bei der Passabteilung eingegangen und in Kraft getreten ist.
Gleiches gilt für den Amateur, der beim aufnehmenden Verein Vertragsspieler wird, unabhängig davon, ob er die Zustimmung oder Nichtzustimmung zum Vereinswechsel erhalten hat.
Der Nachweis der Abmeldung bei dem alten Verein ist nicht erforderlich. Werden die Unterlagen nach dem 31.08. bei der Passabteilung eingereicht, wird die Spielberechtigung frühestens 6 Monate nach Ende des Vertrages erteilt.
2. Verpflichtung eines Vertragsspielers aus dem Ausland
Bis zum 31.08. muss die Beendigung des Vertrages als Vertragsspieler beim abgebenden Verein nachgewiesen werden. Als Tag der Vertragsbeendigung gilt das auf dem Internationalen Freigabeschein ausgewiesene Datum der Freigabe, es sei denn, der abgebende Nationalverband bestätigt ein früheres Datum für die Vertragsbeendigung. Der neue Vertrag als Vertragsspieler muss bis zum 31.08. bei der Passabteilung eingegangen und in Kraft getreten sein.
Zu den sonstigen Voraussetzungen beim internationalen Vereinswechsel wird auf die Ausführungen auf unseren Internetseiten zu den Tipps für die Beantragung einer Spielberechtigung für Amateure verwiesen. Die dort gemachten Ausführungen gelten sinngemäß.